Rechtsprechung
VGH Bayern, 08.01.2018 - 9 ZB 17.1751 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 58 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 2, S. 3, Abs. 5 S. 2, Art. 64 Abs. 2 S. 1, Art. 80 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; BauVorlV § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 3 Nr. 1; VwGO § 86 Abs. 3
Kein Rechtsanspruch gegen Gemeinde, auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens zu verzichten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung der Berufung zur Klärung eines Anspruchs auf Durchführung von Bauarbeiten an einem Hausdach ohne Baugenehmigung im Verfahren der Genehmigungsfreistellung im Hinblick auf die Vorlage aussagekräftiger Bauunterlagen; Umfang der richterlichen Hinweispflicht eines ...
- rewis.io
Kein Rechtsanspruch gegen Gemeinde, auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens zu verzichten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Berufung zur Klärung eines Anspruchs auf Durchführung von Bauarbeiten an einem Hausdach ohne Baugenehmigung im Verfahren der Genehmigungsfreistellung im Hinblick auf die Vorlage aussagekräftiger Bauunterlagen; Umfang der richterlichen Hinweispflicht eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 27.07.2017 - AN 9 K 17.00070
- VG Ansbach, 27.07.2017 - AN 9 K 17.70
- VGH Bayern, 08.01.2018 - 9 ZB 17.1751
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07
Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2018 - 9 ZB 17.1751
Die in § 86 Abs. 3 VwGO normierte Pflicht des Vorsitzenden, auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken, beinhaltet keine Beratungs-, sondern Formulierungshilfe (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2007 - 4 B 25.07 - juris Rn. 7). - VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.3526
Bebauungsplan; Festsetzung der Wandhöhe; Unwirksame Festsetzung im Bebauungsplan; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2018 - 9 ZB 17.1751
Aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 15. Mai 2014 (Az. M 11 K 13.3526), die eine Nachbarklage zum Gegenstand hatte und sich u.a. mit der unwirksamen Maßfestsetzung eines Bebauungsplans befasst, ergibt sich nichts anderes.